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   BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04   

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https://dejure.org/2004,10727
BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04 (https://dejure.org/2004,10727)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.2004 - 2 BvR 563/04 (https://dejure.org/2004,10727)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 2 BvR 563/04 (https://dejure.org/2004,10727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichender Eingriffsanlass in Betracht der Eingriffsintensität einer Wohnungsdurchsuchung

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 33a; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschöpfung des Rechtswegs; Anforderungen an den einer Wohnungsdurchsuchung rechtfertigenden Tatverdacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Soweit der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügt, dass ihm bei Erlass des Beschlusses des Landgerichts Ingolstadt rechtliches Gehör nicht gewährt worden sei, hat er den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), weil er keinen Antrag nach § 33a StPO im fachgerichtlichen Verfahren gestellt hat, um sich nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).

    Dabei ist § 33a StPO so auszulegen und anzuwenden, dass er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit wie sie die akustische Wohnraumüberwachung nach Art. 13 Abs. 3 GG voraussetzt (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 -, NJW 2004, S. 999 ff. ), verlangt die Wohnungsdurchsuchung gemäß Art. 13 Abs. 2 GG nicht.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Eine ins Einzelne gehende Nachprüfung des von den Fachgerichten angenommenen Verdachts ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Soweit der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügt, dass ihm bei Erlass des Beschlusses des Landgerichts Ingolstadt rechtliches Gehör nicht gewährt worden sei, hat er den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), weil er keinen Antrag nach § 33a StPO im fachgerichtlichen Verfahren gestellt hat, um sich nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Soweit der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügt, dass ihm bei Erlass des Beschlusses des Landgerichts Ingolstadt rechtliches Gehör nicht gewährt worden sei, hat er den Rechtsweg nicht erschöpft (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), weil er keinen Antrag nach § 33a StPO im fachgerichtlichen Verfahren gestellt hat, um sich nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
  • BVerfG, 12.09.1997 - 2 BvR 176/96

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.2004 - 2 BvR 563/04
    Aber auch hinsichtlich des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen beruht der Beschluss des Amtsgerichts Pfaffenhofen keineswegs ausschließlich auf vagen Vermutungen oder Gerüchten, die vom Gericht keiner eigenen Prüfung unterzogen worden wären (vgl. dazu den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 -, RdL 1997, S. 320 f.).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des

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